Orion Service EOOD / WISEBANC.COM – BaFin schreitet ein

Gegenüber der Orion Service EOOD hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt.

Soweit von der Orion Service EOOD als Betreiber der Handelsplattform www.wisebanc.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen Kapital von Anlegern als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen worden sind, hat die Gesellschaft damit nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betrieben.