Fremont Capital Ltd. – FMA warnt

Nun warnt auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vor der Fremont Capital Ltd.

Die FMA hat öffentlich bekannt gemacht, dass die Fremont Capital nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter sei somit auch die Entgegenahme von fremden Geldern als Einlage nicht gestattet.

Die FMA kann u. a. gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.