BP1 LP („Stern Options“) – BaFin schreitet ein

Gegenüber der BP1 LP, Großbritannien, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach deren eigenen Mitteilung die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Von der BP1 LP wurde über die Handelsplattform www.sternoptions.com binäre Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffe und Kryptowährungen zum Kauf und Verkauf offeriert. Mit der Schaffung des Zugangs zu den offerierten Kontrakten hat die BP1 LP nach Ansicht der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 I a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG als Dienstleistung betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zur verfügen.