Gegenüber der CS Compliance Service GmbH, Düsseldorf, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung die Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte von grenzüberschreitenden tätigen Internet-Handelsplattformen einbezogen ist.

Die CS Compliance Service GmbH hat für mehrere nicht lizenzierte Internethandelsplattformen Backoffice-Dienstleistungen, etwa für www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd., Marshallinseln), www.sternoptions.com (Betreiber: BP1 LP, Bulgarien) und www.olssoncapital.com (Betreiber: Carter Enterprises OU, Estland) erbracht, so die BaFin. Dabei handelt es sich insbesondere um die Betreuung von Kunden und die Kommunikation mit diesen unter dem Namen der Handelsplattformen.

Die BaFin hat auch gegenüber den Betreibern der Handelsplattformen die Einstellung unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeiten angeordnet.

Den Antrag der CS Compliance Service GmbH, die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Widerspruches gegen die Einstellungsordnung anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nach Angaben der BaFin abgelehnt.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Optionen für Anleger, die weissfinance.com oder sternoptions.com Kapital zur Verfügung gestellt haben

 Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anleger von Handelsblattformen, wie weissfinance oder sternoptions. Es sollen Interessengemeinschaften gebildet werden, um Ansprüche von Anlegern durchzusetzen. Das Betreiben eines Eigenhandels ohne Erlaubnis der BaFin ist zum Einen strafbar und es kann sich zum Anderen für Anleger die Möglichkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruches ergeben.

Anleger, die Internethandelsplattformen, wie www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd., Marshallinseln), www.sternoptions.com (Betreiber: BP1 LP, Bulgarien) und www.olssoncapital.com (Betreiber: Carter Enterprises OU, Estland) Kapital zur Verfügung gestellt haben und wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, Kapital zurück zu erhalten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 07.09.2018