Von der GSI Fonds GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2005 der Fonds GSI Triebwerke 2 GmbH & Co. KG (GSI Triebwerksfonds 2) emittiert.

Der GSI Triebwerksfonds 2 hat sich wiederum an einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft beteiligt, die Flugzeugtriebwerke erwirbt und an Fluggesellschaften vermietet.

Anleger konnten sich als treugeberischer Kommanditist an der GSI Triebwerke 2 GmbH & Co. KG beteiligen.

Über die britische Gesellschaft sind Flugzeugtriebwerke von namenhaften Herstellern, wie General Electric, Rolls Royce, Pratt & Whitney erworben, die wiederum an bekannte Fluggesellschaften vermietet worden sind.

Des Weiteren wurde damit geworben, dass die Dauer der Anlage ca. 7 Jahre betragen sollte.

Nach einem unbefriedigten Vermietungsstand waren die Mieterlöse aber unter den in Aussicht gestellten Werten und auch Neuvermietungen konnten nur noch zu niedrigeren Preisen mit der Folge von niedrigen Einnahmen erfolgen.

Dies führte auch dazu, dass Ausschüttungen reduziert bzw. nicht mehr gezahlt wurden.

Möglichkeiten für Anleger

Für einen konservativen, auf Sicherheit bedachten Anleger ist eine derartige Anlage in einem Triebwerksfonds, bei dem es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken handelt, nicht tauglich.

Anleger müssen auch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage zutreffend und vollständig aufgeklärt werden.

Falls Anleger fehlerhaft beraten oder unzureichend über die Risiken und Hintergründe aufgeklärt worden sind, kann sich die Möglichkeit ergeben, dass sich ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung oder Aufklärung begründen lässt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 30.11.2016