Seitens des Amtsgerichts Bremen wurde über drei GHF Schiffsfonds, nämlich den Schiffsfonds MS Pluto, den Schiffsfonds MS Uranus sowie den Schiffsfonds MS Poseidon ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Den Anlegern, die ihr Kapital in vorgenannte Schiffsfonds investiert hatten, droht ein Totalverlust.

Die Firma GHF hatte die 1.950-TEU-Containerschiffe in den Jahren 1998 und 1999 mit jeweils 17 Mio. Euro Eigenkapital und 18,9 Mio. Euro Fremdkapital emittiert.

Seit dem Jahre 2009 musste die Firma GHF für 26 Fondsschiffe Insolvenz anmelden.

Bei einer Beteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich um eine komplizierte Anlage mit hohen Risiken.

Nach der Rechtsprechung müssen unerfahrene Investoren daher detailliert über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Anleger, die nicht über die Risiken aufgeklärt wurden oder denen die Anlage in einem Schiffsfonds als sicher angepriesen wurde, sollten daher prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Banken, Beratern bzw. Vermittlern darstellbar sind.

Neben einer fehlerhaften Aufklärung über die Risiken kann ein Beratungsfehler auch darin liegen, dass Anleger über versteckte Provisionszahlungen, sog. Kick-Backs, nicht informiert wurden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anleger über derartige Kick-Backs aufzuklären.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern bezüglich der Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen.

Stand: 07.05.2014