Der Suppenhersteller Zamek hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – gestellt.
Betroffen sind u. a. Anleger der Mittelstandsanleihe, die im Mai 2012 mit einem Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren von Zamek herausgegeben wurde. Die Zamek Anleihe mit der ISIN: DE000A1K0YD5, WKN: A1K0YD hatte ein Volumen von 45 Millionen Euro. Nachdem im Mai die Zinszahlung der Mittelstandsanleihe fällig wird, ist fraglich, ob Anleger mit einer entsprechenden Ausschüttung seitens der Firma Zamek rechnen können. Den Anlegern drohen hohe Verluste.
Die Börse Düsseldorf hat am Dienstag auf den Insolvenzantrag hin die Anleihe vom Handel ausgesetzt.
Anleihenzeichner sollten sich dringend anwaltlich vertreten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits mehrere Gläubiger und überprüft, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern, Banken, Wirtschaftsprüfern darstellbar sind. Unter Umständen sind auch Prospekthaftungsansprüche darstellbar.
Sollte tatsächlich ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die entsprechenden Ansprüche der Anleihegläubiger auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet und geltend gemacht werden.
Stand: 27.02.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.