Seitens der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweiten Beteiligungs AG wurden seit 2006 Anleger mit der Möglichkeit geworben hohe Renditen zu erzielen. Die Anleger sollten vorbörsliche Aktien der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweiten Beteiligungs AG erwerben. Das mit dem Aktienkauf eingeworbene Kapital sollte in junge Firmen sog. start-ups investiert werden.

Von Anfang an bestand ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Dennoch wurden seitens der Verantwortlichen der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweiten Beteiligungs AG überdurchschnittliche Renditemöglichkeiten versprochen.

Mittlerweile haben sowohl die W+S Beteiligungs AG als auch die W+S Zweite Beteiligungs AG Insolvenz angemeldet. Beide Unternehmen hatten nicht börsennotierte Aktien zur Zeichnung angeboten.

Mögliche Schadensersatzansprüche von betroffenen Aktionären der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweiten Beteiligungs AG können sich gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat der beiden vorgenannten Unternehmen richten. Diese ergeben sich unter Umständen sowohl aus dem Prospekt als auch aus deliktischer Haftung. Es ist zweifelhaft, ob die in Prospekten in Aussicht gestellten Renditen jemals realistisch waren bzw. erwirtschaftet werden konnten.

Seitens der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner wird geschädigten Anlegern rechtliche Unterstützung angeboten.