Herrn Michael Wilde wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach deren eigener Mitteilung das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.
Von den Herren Wilde, Kastrati und Rispoli waren Anlegern unter der Bezeichnung „WKR Investment Lösungen“ vorformulierte Verträge mit dem Versprechen offeriert worden, eingezahlte Gelder bis Vertragsende wieder zurückzahlen. Damit wurde nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben ohne dafür über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die BaFin hat außerdem gegenüber den Herren Wilde, Kastrati und Rispoli die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Kunden, die Gelder eingezahlt haben und diese aufgrund der Abwicklungsanordnung noch nicht zurückerhalten haben, sollten anwaltlich prüfen lassen, wie sie ihr Kapital zurückerhalten können.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.