Seitens der Firma Windwärts Energie GmbH, einem Unternehmen aus Hannover, dass als Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie tätig ist, wurde am 07.02.2014 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Verzögerungen bei laufenden Windenergieprojekten und Vorlaufkosten in den Auslandmärkten hätten im vergangenen Jahr 2014 die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert. Nachdem nun im Januar ein Rechtsgutachten einer renommierten Wirtschaftskanzlei festgestellt hätte, dass Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssten, hat die Windwärts Energie GmbH Insolvenzantrag eingereicht.

Über 4.100 Anleger haben in vier Genussrechtsemissionen ca. € 20 Mio. investiert und in 20 Fonds weitere € 46 Mio..

Betroffen von der Insolvenz dürften deshalb vor allem die Gläubiger sein, die Genussrechtskapital gezeichnet haben.

Nach definitiver Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen müssen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die Genussscheine in der Firma Windwärts Energie GmbH gezeichnet haben, bei der Anmeldung Ihrer Forderungen und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Stand: 10.02.2014