Der Bundesgerichtshof (Az.: II ZR 267/02) hat den Vertriebsleiter der Firma Westminster Financial Management Ldt. und einen Anwalt, der als Treuhänder für die Firma Westminster Financial Management Ldt. tätig war, verurteilt, einer geschädigten Anlegerin Schadensersatz zu leisten.

Die Firma Westminster Financial Management Ltd. sammelte in Deutschland Anlagekapital, wobei dieses Kapital in Aktienoptionen, Aktien und in Fonds investiert werden sollte. Formell hatte die Firma Westminster Financial Management Ltd. ihren Sitz auf den British Virgin Islands.