Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Wahre Werte UG (haftungsbeschränk) mit Sitz in Bad Aibling durch Bescheid vom 28.04.2014 aufgegeben, dass von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder abzuwickeln.
Die Wahre Werte UG schloss mit Anlegern sowohl Verträge über ein „WW-Investmentkonto“ als auch Verträge mit einer Nachrangklausel („Zeichnungsschein für Nachrangdarlehen mit Festverzinsung und gewinnabhängiger Verzinsung“).
Beide beinhalten – auch soweit eine qualifizierte Rangrücktrittklausel enthalten ist – keine wirksame Bedingung des Rückzahlungsanspruchs der Anleger.
Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser beiden Vertragsgestaltungen betreibt die Wahre Werte UG das Einlagengeschäft ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.
Stand: 19.05.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.