Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde dem Münchner Verein Color für Kinder e. V. am 16.08.2007 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben, wobei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dem Verein aufgegeben hat, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Der Verein Color für Kinder e. V. nahm Gelder aufgrund der „Vereinbarung über die Gewährung eines zweckgebundenen Mitgliedsdarlehens“, der „Vereinbarung einer Investmentanlage“ und der „Vereinbarung über partiarisches Darlehen“ an. Die angenommenen Gelder verwandter angabegemäß zur Finanzierung von vereinsunternehmerischen Maßnahmen sowie für Investitionen und Kapitalplatzierungen in nationale und internationale Wertpapiergeschäfte. Der Verein Color für Kinder e. V. betreibt damit laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu besitzen. Durch die Abwicklungsanordnung wurde der Verein Color für Kinder e. V. verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig durch Überweisung an die Anleger zurückzuzahlen.

Betroffene Anleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen.