Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt einen Anleger, der über die Firma Stockprofis Ltd. aus Frankfurt Aktien einer Firma IIC International Investment & Commerce Inc. erworben hatte. Laut Aktienkaufvertrag verpflichtete sich die Firma IIC International Investment & Commerce Inc. gegenüber dem Anleger seine Aktien zu einem Nominalwert von USD 10,00 je Aktie zurück zu kaufen, falls die IIC Inc. nicht bis zum 31.03.2009 an der Börse gelistet würde.

Obwohl die Aktie der Firma IIC International Investment & Commerce Inc. nicht bis 31.03.2009 an der Börse gelistet wurde, erfüllte die Firma IIC International Investment & Commerce Inc. ihre vertragliche Verpflichtung nicht und bezahlte dem Anleger weder sein Anlagekapital noch die vertraglich zugesicherten Beträge zurück. Auch auf mehrere Erinnerungsschreiben des Anlegers wurde seitens der Firma IIC International Investment & Commerce Inc. und der Firma Stockprofis Ltd. nur mit Vertröstungen reagiert.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen, ob und welche Ansprüche sie gegenüber den Firmen IIC International Investment & Commerce Inc. sowie Stockprofis Ltd. geltend machen können.