Seitens eines Vereins namens „St. Lazarus International“ wurden seit 2001 Kapitalanleger in Deutschland für ein Luxusseniorenheim im spanischen Alicante geworben.

Das anzulegende Kapital wanderte jedoch größtenteils in die Privatkassen der Verdächtigen und wurde nach dem Modell eines Schneeballsystems für die Auszahlung von angeblichen Renditen aufgewendet.

Mittlerweile wird vom Landeskriminalamt Hamburg gegen die Geschäftsführung des Vereins ermittelt, wobei den Verantwortlichen, deren Wohnungen und Büros durchsucht wurden, vorgeworfen wird, dass sie Anleger im Rahmen des gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs geschädigt hätten.

Unserer Kanzlei ist es zwischenzeitlich gelungen, für mehrere geschädigte Anleger im Rahmen von Einstweiligen Verfügungsverfahren Vermögenswerte des Vereins St. Lazarus zu sichern. Sowohl ein Landgericht als auch ein Oberlandesgericht stellen in den Urteilsgründen fest, dass aufgrund des Sachvortrags glaubhaft gemacht worden sei, dass der Verein St. Lazarus International die Anleger gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 263 StGB betrügerisch geschädigt hätte.

Geschädigten Anlegern wird geraten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.