Nach einer eigenen Mitteilung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Herrn Seefried aufgegeben, dass von ihm unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Nach Angaben der BaFin hat Herr Seefried Anlegern offeriert, Gelder als „Partizipation“ bei Unternehmen, z. B. der ADANA International Corp., Panama, anzulegen, die tatsächlich keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dabei sagte Herr Seefried den Anlegern die Rückzahlung der von ihm unter dem Namen der ADANA International Corp. angenommenen Gelder zu.

Nach Ansicht der BaFin betrieb Herr Seefried damit das Einlagengeschäft ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Herr Seefried ist nun verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Anleger, die aufgrund der Verfügung ihr bislang eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten rechtliche Schritte anwaltlich prüfen lassen.