Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde die Firma Sachwert-Capital GmbH, Graben-Neudorf, am 22.11.2006 dazu verpflichtet, die von ihr unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte abzuwickeln.

Die Firma Sachwert-Capital GmbH bot Anlegern an, sich als sog. stille Gesellschafter an ihrem Unternehmen zu beteiligen, wobei den Anlegern versprochen wurde, die eingezahlten Gelder mit jährlich mindestens 6% zu verzinsen.

Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert-Capital GmbH das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen.

Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht waren leider erforderlich, da die Firma Sachwert-Capital GmbH ihre unerlaubten Geschäfte nicht freiwillig innerhalb der eingeräumten Fristen abgewickelt hat. Die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist – laut ihrer eigenen Pressemitteilung – bestandskräftig.

Anleger, die Kapital bei der Firma Sachwert-Capital GmbH investiert haben, sollten anwaltlichen Rat einholen.

Stand: 23.01.2007