Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde die Firma Sachwert-Capital GmbH, Graben-Neudorf, am 22.11.2006 dazu verpflichtet, die von ihr unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte abzuwickeln.
Die Firma Sachwert-Capital GmbH bot Anlegern an, sich als sog. stille Gesellschafter an ihrem Unternehmen zu beteiligen, wobei den Anlegern versprochen wurde, die eingezahlten Gelder mit jährlich mindestens 6% zu verzinsen.
Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert-Capital GmbH das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen.
Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht waren leider erforderlich, da die Firma Sachwert-Capital GmbH ihre unerlaubten Geschäfte nicht freiwillig innerhalb der eingeräumten Fristen abgewickelt hat. Die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist – laut ihrer eigenen Pressemitteilung – bestandskräftig.
Anleger, die Kapital bei der Firma Sachwert-Capital GmbH investiert haben, sollten anwaltlichen Rat einholen.
Stand: 23.01.2007
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.