Die S. A. G. Solarstrom AG, Freiburg, sowie deren Tochtergesellschaften S. A. G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH sowie S. A. G. Technik GmbH haben am 13.12.2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Entsprechende Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren Gläubigern sowie Investoren waren gescheitert, um eine kurzfristige Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens herbeizuführen.

Die S. A. G. Solarstrom AG hatte zwei Anleihen, einmal die Anleihe WKN A1K05K5 (Laufzeit 2011 bis 2017) verzinst mit 7,5% p. a. und eine frühere Anleihe mit der WKN A1E84A (Laufzeit 2010 bis 2015) verzinst mit 6,25% p. a., ausgegeben. Für die Anleihe 2010/2015 ist deshalb für Dezember mit keiner Zinszahlung mehr zu rechnen.

Die S. A. G. Solarstrom AG sowie deren Tochtergesellschaften streben zunächst gemeinsam mit einem Sachwalter innerhalb der nächsten drei Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an, in dem für die Anleihegläubiger ein Sanierungskonzept erarbeitet werden soll.

Anleihegläubiger sollten deshalb anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um so ihre Interessen und ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Anderenfalls werden die erlittenen Verluste noch größer.

Sollten dann dennoch die Sanierungsmaßnahmen in Eigenverwaltung scheitern und ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist für Anleger Eile geboten, da diese dann innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger dann bei der Forderungsanmeldung und weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Stand: 17.12.2013