Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Renee Grosser aus München mit Bescheid vom 23.07.2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder abzuwickeln.

 

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilte, hat Herr Grosser auf der Grundlage von Darlehensverträgen Anlegergelder entgegengenommen, die zur Anlage an den Kapitalmärkten dienen sollten.

 

Mit der Annahme des Anlagekapitals betrieb Herr Grosser das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

 

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 19.08.2014