Und wieder schreitet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein.

Erst kürzlich, d. h. im April teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit, dass sie einer Firma Expert Plus GmbH, aus Berlin, aufgegeben hätte, dass von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Diese Firma nahm Publikumsgelder entgegen, um Edelmetall zu erwerben und versprach den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Unsere Kanzlei vertritt mehrere geschädigte Kapitalanleger.

Nun wurde seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma Pro Ventus GmbH aus Großostheim aufgegeben unerlaubt betriebene Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Firma Pro Ventus GmbH, die ein ähnliches Geschäftsmodell wie die Firma Expert Plus GmbH betrieb, bot Anlegern den Erwerb von Edelmetallen in Gestalt von Silbermünzen an. Verbunden mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH aus Winterthur vertraglich dazu, die von den Anlegern erworbenen Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen, ggf. den ursprünglichen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurückzukaufen.

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) handelte es sich bei diesem Anlageangebot um ein einheitliches Geldanlagemodell bei dem das Rückkaufsversprechen der Pro Silber GmbH der Pro Ventus GmbH als geldannehmendes Unternehmen zuzurechnen ist.

Mit dieser Geschäftstätigkeit betrieb die Firma Pro Ventus GmbH das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 21.07.2015