Auf Antrag der loginet 3 AG, vormals Ponaxis AG, ist über deren Vermögen am 21.03.2012 vor dem Amtsgericht Tostedt (Az.: 22 IN 54/12) ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob und inwieweit ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Im Jahre 2010 wurde die Ponaxis AG in die loginet 3 AG umfirmiert. An Anleger wurden in den vergangenen Jahren Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von ca. 35 Mio. Euro herausgegeben. Fast alle Inhaberschuldverschreibungen wurden über das ebenfalls bereits insolvente Wertpapierhandelshaus Accessio AG vertrieben.

Anleger müssen nun aufgrund der vorläufigen Insolvenz befürchten, dass sie ihr eingezahltes Kapital nicht wieder erhalten.

Anlegern wird daher dringend empfohlen, von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche durchsetzen lassen.

Darüber hinaus sollten Anleger unbedingt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wobei die Ansprüche fristgerecht, richtig und vollständig angemeldet werden müssen. Erfolgt keine ordnungsgemäße Anmeldung, dann werden die Ansprüche vom Insolvenzverwalter bestritten und ein Anleger nimmt mit diesen bestrittenen Ansprüchen an keiner Verteilung von Geldern im Insolvenzverfahren teil.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und prüft für betroffene Geschädigte, ob und gegen welche Verantwortliche sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Stand: 02.04.2012