Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die verschiedenste geschädigte Anleger der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH vertritt, hat mittlerweile erste Klagen gegen die Verantwortlichen der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH bei verschiedenen Amts- und Landgerichten in Deutschland eingereicht.

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, das Kapital der Anleger nicht ordnungsgemäß zu verwandt zu haben und die Darlehensbeträge nicht in Gärrestetrockner investiert zu haben.

Parallel hierzu hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch die Forderungen der Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH angemeldet. Mittlerweile erhielt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vom Insolvenzverwalter die Mitteilung, dass die für ihre Anleger angemeldeten Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt worden wären. Der Insolvenzverwalter teilte jedoch auch mit, dass im Insolvenzverfahren wohl nur – wenn überhaupt – mit einer sehr geringen Insolvenzquote zu rechnen wäre.

Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich sinnvoll Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH gerichtlich durchzusetzen, da damit zum Einen das Verjähren der Forderungen gegenüber den Verantwortlichen verhindert werden kann und die Anleger nur über ein Klageverfahren ein rechtskräftiges Urteil erhalten, aus dem vollstreckt werden kann.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 13.01.2015