Anleger, die von der Opalenburg Vermögensverwaltung AG, München, initiierte Anlagen abgeschlossen haben, wenden sich an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner u. a. mit der Frage, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anlagen beenden zu können.

Von der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wurden Anlagen in Form von Kommanditbeteiligungen, nämlich

emittiert.

Bei der Opalenburg Vermögensverwaltung AG handelte es sich um eine AFI-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Komplementärin der Fonds ist die Opalenburg Vermögens Management GmbH.

Bei Anlagen in Form von Beteiligungen an der Opalenburg Vermögens Verwaltung GmbH & Co. Safe Invest AG, der Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safe Invest 2. KG sowie der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit höheren Risiken.

Für einen Anleger, der auf die Sicherheit der Anlage bzw. auf den Erhalt seines eingezahlten Kapitals Wert gelegt hat, war eine derartige Anlage nach unserer Ansicht nicht geeignet.

Wenn Anlegern dennoch eine solche Anlage in Form einer Beteiligung an den geschlossenen Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG, Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2. KG oder Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG empfohlen worden ist, kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Im Übrigen müssen Anleger auch vollständig und richtig über die Hintergründe und die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Wenn ein Anleger fehlerhaft und ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegeben sein.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anlagen zu beenden bzw. ob sich ein Schadensersatzanspruch begründen lässt.

Stand: 16.12.2016