Die Anlage in Form einer Kommanditbeteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG wurde von der Opalenburg Vermögensverwaltung AG im Jahre 2008 emittiert.
Die Platzierungsphase endete am 31.12.2012.
Gesellschaftszweck der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG ist der An- und Verkauf von Immobilien, die Entwicklung von Immobilien jeder Art und die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien, wobei der Gesellschaftszweck über Beteiligungsgesellschaften oder den Erwerb von Grundstücksgesellschaften verfolgt werden darf.
Das von den Anlegern eingezahlte Kapital sollte insoweit in den Handel von Immobilien investiert werden.
Anlegern wurde angeboten, sich ab einer Mindestbeteiligungssumme von € 2.500,00 als Kommanditist zu beteiligen. Die Mindestbeteiligungsdauer betrug 5 Jahre.
Nach eigenen Angaben der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wurde das eingeworbene Kapital in ausgewählte Immobiliengesellschaften investiert.
Bei einer Anlage in Form einer Beteiligung als Kommanditist handelt es sich aber um eine Unternehmensbeteiligung, die mit höheren Risiken verbunden ist.
Sofern ein Anleger auf Sicherheit bedacht war und z. B. eine Anlage zur Altersvorsorge abschließen wollte und ihm dennoch zu einer Anlage in Form einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmH & Co. Opportunity KG geraten wurde, kann dies unter Umständen einen Schadensersatzanspruch auslösen.
Außerdem muss ein Anleger auch umfassend und richtig über die Hintergründe und die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.
Wenn ein Anleger nicht vollständig und zutreffend über die Hintergründe einer derartigen Anlage informiert worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch begründen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die wissen wollen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anlage zu beenden bzw. ob sich Schadensersatzansprüche begründen lassen.
Stand: 16.12.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.