Nachdem die Firma Nobella AG am 24.04.2013 beim Amtsgericht Hamm einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Unter Umständen wird dann in Kürze – soweit ausreichend Masse vorhanden ist  – ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger der Nobella AG ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Nur Gläubiger, deren Forderungen ordnungsgemäß angemeldet wurden und deren Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt wurden, erhalten eine Insolvenzquote.

Gläubiger der Firma Nobella AG können auch Anleger sein, die sich in Form von Genusscheinen an der Firma Nobella AG beteiligt haben oder auch solche Anleger, die von einem Mitarbeiter der Firma Nobella AG fehlerhaft beraten wurden und die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können.

In der Vergangenheit ergingen bereits mehrere Urteile gegen die Firma Nobella AG. Meist traten Anlagevermittler und -berater der Firma Nobella AG an potentielle Anleger heran und boten diesen eine kostenlose Überprüfung ihrer Versicherungsunterlagen an. Im Rahmen der Beratung wurde den Anlegern dann oft empfohlen in andere Anlageprodukte zu investieren.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 08.05.2013