Seitens des Emissionshauses MPC wurden verschiedenste Lebensversicherungsfonds aufgelegt. Nämlich die Fonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus II GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus III GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG sowie MPC Rendite-Fonds Leben plus VII GmbH & Co. KG.

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mittlerweile mehrere geschädigte Kapitalanleger, die beim Kauf der vorgenannten Fonds von Banken falsch beraten wurden.

Vielen Anlegern wurde eine entsprechende Anlage als sicher bzw. zur Altersvorsorge geeignet dargestellt. Oft wurden die Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt und diese während der Laufzeit nicht oder nur schwer mit erheblichen Abschlägen veräußerbar sind. Im Übrigen wurden die Mandanten auch nicht darauf hingewiesen, dass ein aus der Fondsgesellschaft ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet. Schließlich wurden die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Banken, die die Fonds vertrieben haben, Rückvergütungen seitens der Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Beteiligungen erhalten haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank jedoch verpflichtet, den Anleger unabhängig von der Höhe der erhaltenen Rückvergütung von sich aus über diese insgesamt aufzuklären (BGH XI ZR 56/05)

Die Risiken von Lebensversicherungsfonds haben wir auch allgemein auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Service“ erläutert.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Erst kürzlich wurde wieder eine Klage seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner für eine geschädigte Anlegerin gegen eine Bank wegen des Vertriebs des MPC Rendite-Fonds bei Gericht eingereicht.

Stand: 19.03.2014