Frank Suckfüll, Holger Börgmann

Anlegern wurde von den Herren Suckfüll und Börgmann über ein Korrespondenzbüro der Jacob Adelmann AG in Duisburg angeboten, ein Konto bei Banken in der Schweiz zum Zwecke der Vermögensverwaltung zu eröffnen. Das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital sollte über einen Vermögensverwaltungsauftrag in mündelsichere Bankschuldverschreibungen investiert werden und die Anleger räumten der Jacob Adelmann AG eine eingeschränkte Verwaltungsvollmacht hinsichtlich des zur Verfügung gestellten Kapitals ein.

Von mehreren hundert Anlegern nahmen die Herren Suckfüll und Börgmann auch Kapital im Rahmen einer als „Private Placement“ genannten Vermögensverwaltung zum Zwecke der Anlage in Wertpapieren auf einem Konto der Jacob Adelmann AG in der Schweiz an.

Gegen die Herren Suckfüll und Börgmann, die als Verantwortliche der Jacob Adelmann AG angesehen werden, ist auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betruges anhängig.

Teilweise wurde Anleger die Anlage über die Jacob Adelmann AG auch von Beratern bzw. Vermittlern empfohlen, die auf Schadensersatz haften können, wenn sie Anleger unzureichend über die Risiken und Hintergründe der Anlage aufgeklärt bzw. auch die Plausibilität des Anlagekonzepts und die Bonität der Initiatoren nicht überprüft haben.

Betroffene Anleger sollten daher aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Jacob Adelmann AG oder Berater bzw. Vermittler durchsetzen lassen.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089/212166-0 zur Verfügung.

Weitere Detailinformationen erhalten Sie in diesem PDF: Jacob Adelmann

Siehe auch: Julius Stein Banking