Der Julius Stein Banking Corporation Ltd. und ihren Direktoren, Herrn Suckfüll und Herrn Börgmann, war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im November 2006 verboten worden, das Finanzkommissionsgeschäft zu betreiben.

Die Herren Suckfüll und Börgmann offerierten Anlegern unter dem Namen Julius Stein Banking Corporation Ltd. eine sog. Private Placement Vereinbarung an, um damit Anlagen, insbesondere Bankschuldverschreibungen, anzuschaffen und zu veräußern.

Nach Ansicht der BaFin betrieben Herr Suckfüll und Herr Börgmann damit ohne Erlaubnis das Finanzkommissionsgeschäft.

Gegen die Herren Suckfüll und Börgmann hatte die BaFin bereits im August 2006 eine Untersagungsverfügung erlassen, weil diese unter der Firmierung der Jacob Adelmann unerlaubt Finanzkommissionsgeschäfte angeboten hatten.

Außerdem ist gegen die Herren Suckfüll und Börgmann, die als Verantwortliche der Julius Stein Banking Ltd. angesehen werden, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges anhängig.

Die Herren Börgmann und Suckfüll wurden auch bereits vom Landgericht München zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Einlage für eine vermeintliche Anlage über die Julius Stein Banking Cooperation Ltd. an einen von der Kanzlei vertretenen Anleger verurteilt.