Unsere Kanzlei vertritt einen Mandanten, dem seitens der Firma Indara Projekt AG aus Köln im Rahmen einer Grundkapitalerhöhung vorbörsliche Aktien der Indara Projekt AG angeboten wurden. Die Firma Indara Projekt AG selbst bietet angeblich virtuelle Schaufenster und die sog. Indara Card an, wobei diese sogenannten virtuellen Schaufenster in Reisebüros, Apotheken, Flughäfen, Kinos, Sonnenstudios, Autohäusern, Hotels, Kaufhäusern, Tankstellen etc. installiert werden sollen und über diese Schaufenster ermöglicht werden soll Produkt- und Sortimentinformation zu erhalten bzw. ein Onlineshopping 24 Stunden am Tag vorzunehmen.

Unserem Mandanten wurde durch Mitarbeiter der Firma Indara Projekt AG mitgeteilt, dass eine Anlage in jedem Fall risikolos wäre und die Gewinne garantiert würden. Unser Mandant wurde unaufgefordert seitens der Mitarbeiter der Indara Projekt AG kontaktiert, wobei diese über ein sog. Aktionärsbetreuungsbüro der Firma Indara Projekt AG tätig wurden, das in Düsseldorf seinen Sitz hatte.

Zwischenzeitlich konnten wir in Erfahrung bringen, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 120 Js 2729/02 als auch die Staatsanwaltschaft Köln unter dem AZ 110 Js 917/03 gegen die Verantwortlichen der Firma Indara Projekt AG wegen Betrugs ermittelt. Unter anderem wird gegen Herrn Hanspach , den Vorstandsvorsitzenden der Indara Projekt AG wegen Betrugs ermittelt.

Den Anlegern der Firma Indara Projekt AG wird zwischenzeitlich seines der Mitarbeiter der Indara Projekt AG mitgeteilt, dass eine Firma namens Newtec aus New York die Aktien der Firma Indara Projekt AG übernommen habe. Recherchen haben jedoch ergeben, dass sich in New York kein Büro der Firma Newtec befindet.

Geschädigten Kapitalanlegern wird dringend geraten anwaltlichen Rat einzuholen.