Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat Herrn Hakim Gashi aus Buchloe mit Bescheid vom Februar 2015 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Herr Gashi nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von Darlehensverträgen entgegen. Damit betrieb Herr Gashi das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid ist bestandskräftig.
Anleger, die bisher kein Geld zurückerhalten haben, sollten die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren. Diese berät und unterstützt geschädigte Anleger bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber Herrn Hakim Gashi.
Stand: 14.09.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.