Seitens der Firma Global New Energy Investment AG aus Frankfurt werden sog. partiarische Darlehensverträge angeboten.

Die Anleger können sich folglich im Rahmen von Darlehen beteiligen, wobei ein entsprechender qualifizierter Nachrang der Darlehen vereinbart wurde.

Dies hat die Konsequenz, dass Anleger im Falle der Insolvenz der Gesellschaft auch als nachrangige Gläubiger behandelt werden und dass eine Genehmigung der Geschäfte der Firma Global New Energy Investment AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, für sog. Einlagengeschäfte grundsätzlich, nicht erforderlich wäre.

Betroffene Anleger, deren Zinszahlungen ausgeblieben sind, sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Es gibt begründete Ansatzpunkte dafür, dass betroffene Anleger, ihre Darlehensverträge rückabwickeln können.

Darüber hinaus haften unter Umständen auch Anlageberater bzw. Anlagevermittler, die entsprechende Global New Energy Investment AG Anlagen vertrieben haben, auf Schadensersatz wegen Verletzung der ihnen obliegenden Informations- und Aufklärungspflichten.

Stand: 26.11.2013