Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde bereits im Jahre 2003 die Firma Fons Salutis AG aus Nürnberg angewiesen, ihre „Tauschangebote“ an die Kunden ihrer früheren „Genussrechtsbeteiligungen“ zu unterlassen.

Bereits mit Verfügung vom 03.12.2002 hatte die Bundesanstalt die Einstellung und Abwicklung der von der Firma Fons Salutis AG unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet, nachdem die Gesellschaft Anlegern angeboten hatte, sich durch den Erwerb sog. „Genussrechte“ an dem von ihr durchgeführten Handel mit Derivaten wirtschaftlich zu beteiligen.

Obwohl seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeordnet wurde, dass die noch vorhandenen Anlegergelder unverzüglich an die Kunden auszuzahlen sind, kam die Firma Fons Salutis AG dieser Anordnung nicht nach, sondern bot den Kunden den Abschluss eines „Sanierungs- und Tauschvertrages“ an.

Seitens des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 16 U 161/05) wurde nun einem geschädigten Anleger der Fons Salutis AG nun Recht gegeben; der Anleger erhält seine Einlage zurück.

Anlegern wird dringend geraten, anwaltlichen Rat einzuholen.