Seitens der Firma Flexworld SARL mit Sitz in Ruanda werden laut entsprechenden Darlehensverträgen deutschen Darlehensnehmern angeblich sog. firmeninterne Darlehen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass der Darlehensnehmer zunächst in Vorleistung geht und 30 % der beantragten Darlehenssumme bezahlt, in dem er Aktien einer Firma Flexworld Inc. im Gegenwert von 30 % der Darlehenssumme erwirbt, um nach ca. 3 Monaten die beantragten Darlehensgelder zu erhalten. Hinsichtlich der Zinsen und der Tilgung ist im Rahmen des Darlehensvertrages lediglich geregelt, dass das gewährte Firmendarlehen durch die Dividenden der erworbenen Aktienpakete zurückbezahlt werden soll und das beantragte Darlehen zinsfrei sei.

Obwohl im Darlehensvertrag ein fester Termin für die Auszahlung des Darlehens vereinbart wurde, erfolgte bis jetzt seitens der Firma Flexworld SARL an Darlehensnehmer, die seitens der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner vertreten werden bis jetzt keine Auszahlung des beantragten Darlehens, obwohl diese Darlehensnehmer sämtliche erforderlichen Vorleistungen erbracht hatten.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat einholen, ob und welche Ansprüche sich gegenüber der Firma Flexworld SARL darstellen lassen.