Die Firma FFK Enviroment GmbH hat am 24.10.2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Die auf die Produktion von Sekundärrohstoffen spezialisierte Gesellschaft emittierte im Jahr 2011 eine Anleihe (ISIN: DE000A1KQ4Z1) mit einem Nominalvolumen i.H.v. € 16 Millionen Euro bei einer Laufzeit bis 2016 und einer Verzinsung in Höhe von 7,45 % p.a..

Betroffene Anleihengläubiger sollten sich im Insolvenzverfahren vertreten lassen. Nur wenn die Forderungen, die aus den Anleihen resultieren im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter anerkannt werden, erhält der Anleihegläubiger eine Rückzahlung.

Neben der Forderung, die aus der Anleihe resultiert können auch die ausstehenden Zinsen bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen und der weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren.

Aber auch für eine Prüfung, ob der Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, der im Hinblick auf den Kauf der Anleihen beraten hat, steht die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beratend und unterstützend zur Seite.

Stand: 04.11.2013