Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Egon Bachner, Osterhofen, mit Bescheid vom Januar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Egon Bachner schloss mit Dritten Vereinbarungen, in denen er sich durch Schuldanerkenntnis unbedingt verpflichtete, das angenommene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zurückzuzahlen.

Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Schuldanerkenntnisse betreibt Herr Bachner das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Anleger, die Kapital über Herrn Bachner angelegt haben, sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihr eingezahltes Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche.

Stand: 07.04.2014