Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s. mit Verfügung vom 12.09.2013 das Betreiben des unerlaubt betriebenenen Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die Gesellschaft vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten.

Mit der Annahme des Anlagekapitals hat die East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Anleger die bisher nicht ihr Geld zurück erhalten haben, sollten sich anwaltlichen Rat einholen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger.

Stand: 04.11.2013