Rund 4.000 Zeichner von Anleihen des Kölner Immobilienunternehmens DEIKON GmbH müssen um ihre Geldanlagen in Höhe von ca. EUR 70 Millionen fürchten, da die Firma DEIKON GmbH Insolvenz angemeldet hat.

Das Unternehmen hatte sich in den Jahren 2005 und 2006 über Anleihen Geld beschafft, um Einzelhandelsimmobilien zu erwerben, wobei den Anlegern attraktive 6 % Festzins versprochen wurden. Seitens der DEIKON GmbH wurden folgende Anleihen aufgelegt, nämlich die DEIKON GmbH Anleihentranche 5/12, die DEIKON GmbH Anleihentranche 2 06/16 sowie die DEIKON GmbH Anleihentranche 3 06/16. Laut Presseberichten müssen sich viele Anleger auf einen Totalverlust einstellen, da die gezeichneten Papiere nachrangig wären und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nachrangige Gläubiger üblicherweise leer ausgehen.

Am 08.11.2012 fand nun in den Räumen des Amtsgerichts Köln die Gläubigerversammlung statt, wobei es im Rahmen dieser Gläubigerversammlung um die Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters, für die insgesamt drei börsennotierten nachrangigen Hypothekenanleihen ging. Nachdem die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters scheiterte, müssen Anleihegläubiger ihre Forderungen selbst beim Insolvenzverwalter anmelden. Da seitens des Insolvenzverwalters eine Frist bis 19.11.2012 zur Anmeldung der Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens gesetzt wurde, sollten Anleihegläubiger möglichst bald Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, damit die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Betroffene Anleger sollten sich sowohl im Hinblick auf die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren anwaltlich beraten lassen, als auch dahingehend, ob Schadensersatzansprüche wegen einer Falschberatung beim Kauf der DEIKON GmbH Anleihen durchsetzbar sind.

Stand: 13.11.2012