Die ConRendit Unternehmensgruppe ist ein auf Containerfonds bzw. Transportmittelfonds spezialisiertes Emissionshaus für geschlossene Fonds dessen Unternehmensphilosophie „Transparenz und Sicherheitsdenken“ wären und das für eine „konservative Investitionsstrategie, deren Ziel ein Maximum an Anlagesicherheit bei einer attraktiven Ertragschance“ wäre, stehen würde.

Die Unternehmensgruppe setzt sich zusammen aus der ConRendit Holding AG, als Muttergesellschaft, der ConRendit Emissionshaus GmbH, als Fondsanbieterin, der ConRendit Management GmbH, die für den Vertrieb der Fonds verantwortlich zeichnet und der ConRendit Fondsverwaltung GmbH. Als Treuhandkommanditistin der einzelnen Fondsgesellschaften war unter anderem eine Steuerberatungsgesellschaft tätig.

Seitens der ConRendit-Gruppe wurden u. a. die Containerfonds ConRendit 1, ConRendit 2, ConRendit 4, ConRendit 5, ConRendit 6, ConRedit 7,  ConRendit 8, ConRendit 9, ConRendit 10, ConRendit 11, ConRendit 12, ConRendit 13, ConRendit Navigare 1, ConRendit 16 Tankcontainerfonds sowie weitere Fonds wie der ConRendit 18 Wechselbrückenfonds, der ConRendit 19 Immobilienfonds oder der ConRendit 22 Holiday Vital Resort Grossenbrode, aufgelegt.

Im Übrigen wurden in den Jahren 2003 bis 2004 auch sog. Private Placements mit unterschiedlichem Beteiligungskapital über Fonds namens ConRendit ConExklusiv 3, 4, 6, 7 und 8 emittiert.

Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken. Nach der Rechtsprechung müssen unerfahrene Investoren daher detailliert über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt werden, wie z. B. das Totalverlustrisiko sowie über die Tatsache, dass es sich bei einem Containerfonds nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage handelt und darüber, dass Fondsanteile lediglich über einen Zweitmarkt verkauft werden können.

Nachdem es sich bei einem Container- bzw. einem Schiffsfonds um keine sichere Anlage, sondern um eine spekulatives Investment handelt, sollten Anleger, die nicht über die Risiken aufgeklärt wurden oder denen die Anlage in einem Schiffsfonds sogar als sicher angepriesen wurde, daher prüfen lassen, ob ein Ausstieg möglich ist und welche Schadensersatzansprüche sich gegen Emissionshäuser, Berater bzw. Vermittler durchsetzen lassen.

Neben einer fehlerhaften Aufklärung über die Risiken kann ein Beratungsfehler auch darin liegen, dass Anleger über versteckte Provisionszahlungen, sog. „Kick-backs“, nicht informiert wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind nämlich Anleger über derartige „Kick-backs“ aufzuklären. Falls „Kick-backs“ verschwiegen wurden, kommen auch Ansprüche gegenüber einer Bank in Frage, wenn diese die Anlageberatung durchgeführt hat.

Schließlich haften unter Umständen auch die Fondsinitiatoren bzw. Gründungsgesellschafter gegenüber einem Anleger, falls der Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft war.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt geschädigte Anleger bezüglich der Durchsetzung von Ansprüchen. Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche darstellbar sind.