Unsere Kanzlei vertritt einen Mandanten, dem seitens der Firma Centro Euro Service AG aus Liechtenstein Darlehen angeboten wurden. Seitens eines Finanzvermittlers wurde unserem Mandanten mitgeteilt, dass es möglich wäre, von dieser Firma ein Darlehen in der Größenordnung von mehreren Millionen Euro zu erhalten. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, dass die Firma Centro Euro Service AG das benötigte Kapital doppelt kreditieren würde, wobei die eine Hälfte ausbezahlt würde und die andere Hälfte von der Firma Centro Euro Service AG so angelegt würde, dass nach 15 Jahren das Darlehen durch die Gewinne getilgt werden könne. Im übrigen wäre das Darlehen tilgungsfrei. Ca. 10 % der Kreditsumme wären jedoch zur Eigenkapitaldarstellung nötig. Nachdem unser Mandant mitteilte, dass er das benötigte Eigenkapital nicht darstellen könne, wurde ihm mitgeteilt, dass es möglich wäre, das Eigenkapital von anderen Anlegern zwischenfinanziert zu bekommen, wobei dies für zwei Monate 3,5 % Zinsen kosten würde, die unser Mandant in jedem Fall im Voraus zu leisten hätte.
Nachdem seitens des Finanzvermittlers und seitens der Firma Centro Euro Service AG eine vorläufige Darlehenszusage gegeben wurde, übergab unser Mandant einen größeren Geldbetrag, wobei es sich bei diesem Betrag um das Kapital handeln sollte, um das Eigenkapital zwischen zu finanzieren. In der Folgezeit wartete unsere Mandant dann vergeblich auf die Auszahlung der versprochenen Darlehensverträge und forderte schließlich die Firma Centro Euro Service AG bzw. deren Verwaltungsrat Herrn Otto Birner auf, die entsprechenden Darlehensverträge zu übermitteln bzw. das Eigenkapital zurückzuzahlen.
Zu einer Rückzahlung kam es jedoch nicht. Das Darlehen bzw. die Rückzahlung seines Kapitals hat unser Mandant nicht erhalten.
Die Staatsanwaltschaft München II betreibt zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Herrn Birner, dem Präsidenten des Verwaltungsrates der Firma Centro Euro Service AG.
Geschädigte Anleger sollten umgehend anwaltlichen Rat einholen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.