Wegen des Verdachts auf Anlagebetrug hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen zwei Beschuldigte ermittelt. Bei den Beschuldigten soll es sich um seit mehreren Jahre tätige Finanzdienstleister handeln, die Anlegern feste Zinsen zwischen 5% und 10% vertraglich zugesichert hatten.

Nach Presseberichten (z. B. Merkur-Onlin.de vom 18.10.2011) sind die Verantwortlichen nun vom Landgericht Würzburg, Strafgericht, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Die Gewinne sollte über Zinsderivate mit Schweizer Bank erwirtschaftet werden. Den Kapitalanlegern wurden Bescheinigungen eines deutschen Steuerberaters zur Verfügung gestellt, mit denen der Kapitaleingang und die Anlage der Gelder bei den Banken bestätigt wurden.

Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden basierten die Betätigungen auf gefälschten Unterlagen und das von den Anlegern eingezahlte Kapital seit teilweise in luxuriöse Immobilien geflossen und teils von den Verantwortlichen verbraucht worden.

Geschädigten Anlegern wird daher empfohlen, den Rat eines im Kapitalanlagerecht versierten Anwalts einzuholen, ob und gegen wen sich mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchsetzen lassen, um das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten. Dabei ist auch zu beachten, dass bei einer Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip gilt, also Gläubiger nach dem Prinzip der Rangfolge befriedigt werden.

Unsere Kanzlei im Bereich Anlagebetrug seit vielen Jahren geschädigte Anleger bei der erfolgreichen Durchsetzung von Regressansprüchen.