Seitens der Vertriebsfirma ADFM GmbH, die später in AGLH GmbH umfirmierte, wurde vielen Anlegern eine Beteiligung an der Firma Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vermittelt. Hierbei handelte es sich um eine sog. Blind-Pool-Kapitalanlage, denn der Investitionsbereich der Gesellschaft war nicht klar umschrieben.

Oft wurde den Anlegern empfohlen, ihre Lebensversicherungen zu kündigen, um sich mit dem Erlös sowie im Rahmen von monatlichen Ratenzahlungen an der Firma Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu beteiligen.

Mittlerweile hat das Landgericht München I in einem Urteil festgestellt, dass die Firma AGLH GmbH und der Treuhänder der Fondsgesellschaft – ein Rechtsanwalt – auf Schadensersatz haften.

Die Firma AGLH GmbH wurde gem. § 280 BGB wegen Verletzung von aus einem Anlageberatungsvertrag resultierenden Aufklärungspflichten verurteilt.

Darüber hinaus wurde seitens des Landgerichts München I festgestellt, dass der Mittelverwendungstreuhänder und Treuhandkommanditist des Fonds aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Anlegers auf Schadensersatz haftet.

Betroffene Kapitalanleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen.

 

Stand: 01.08.2013