Der Firma APM Investment Ltd. mit Sitz in Belize wurde seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Finanzkommissionsgeschäft für deutsche Kunden untersagt.

Seitens der Firma APM Investment Ltd. wurde im Internet Anlegern angeboten, an dem von ihr betriebenen „Professional Portfolio Management“ teilzunehmen.

Der Kunde beauftragte die APM in ihrem Namen aber für Rechnung des Kunden Aufträge auf „Wertpapiermärkten“ durchzuführen. Für dieses Geschäft lag keine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor.

Zwischenzeitlich ermittelt auch die deutsche Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der Firma APM Investment Ltd. wegen Betrug und Untreue. Seitens der ermittelnden Staatsanwaltschaft wurde uns mitgeteilt, dass das eingezahlte Kapital der Anleger tatsächlich zu keinem Zeitpunkt von den Verantwortlichen der Firma APM Investment Ltd. bzw. der APM Investment Group Ltd. selbst angelegt wurde.

Die Firma APM Investment Ltd. bzw. die Firma APM Investment European Ltd. bzw. die Firma APM Investment Group Ltd. boten ab Anfang 2001 im Internet Anlegern die Teilnahme an dem von ihr betriebenen Anlageprogramm namens „Professional Portfolio Management“ (PPM) an. Zur Teilnahme beauftragten und bevollmächtigten die Kunden das Unternehmen, im Namen der Firma APM Investment Ltd. aber für Rechnung der Kunden, Aufträge auf „Wertpapiermärkten“ durchzuführen.

Die Gesellschaft warb mit einer „Performance von 8,67% pro Monat in den letzten fünf Jahren“. Das „Musterdepot“ sei am 01.01.1995 mit US-$ 1.000,00 eröffnet und nach 60 Monaten aus Vorzeigegründen glattgestellt worden. Innerhalb dieser Laufzeit seien aus den US-$ 1.000,00 US-$ 35.431,89 geworden.

Im Rahmen einer Informations-e-Mail vom 02.11.2002 an die Anleger spiegelten die APM Verantwortlichen unter anderem vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Investoren und Partner,

mit Rückblick auf unser erfolgreiches Anlagemanagement können wir auch dieses Jahr eine Topperformance vorweisen. Unsere Onlinedepotverwaltungssoftware erwies sich als sehr nützliches Instrument für Ihr persönliches Vermögensmanagement.

Diese beachtliche Leistung wurde durch den Erwerb der Open-Licence (uneingeschränkte Wertpapierhandels-Lizenz) gekrönt. Mit der Erteilung der Open-Licence konnten geniale Investmentstrategien für noch mehr Gewinne entwickelt werden.

Durch die Kontrollzunahmen und den erhöhten Schutzbedarf der Anonymität unserer Kunden, haben wir eine Firmensitzverlegung von den BVI (British Virgin Islands) nach Belize vorgenommen. Dadurch resultierte eine Zusammenführung aller Partnerunternehmen woraus die neue APM Investment Group Ltd. Konzernstruktur entstand.“

Aus den Ermittlungsakten ergibt sich, dass es eine solche Open-Licence (uneingeschränkte Wertpapierhandels-Lizenz) bzw. eine weltweit geltende Wertpapierhandels-Lizenz nicht gibt.

Nach den Erkenntnissen der deutschen Ermittlungsbehörden wurde das APM-Anlageprogramm als „Schneeballsystem“ betrieben, weshalb ein nicht unwesentlicher Teil der jeweils neu eingeworbenen / eingezahlten Anlegergelder als angebliche „Renditezahlung“ an ältere Anleger ausbezahlt wurde.

Gegen die Verantwortlichen der Firma APM Investment Ltd. wird deshalb wegen schweren, weil gewerbsmäßig und fortgesetzt begangenen Anlagebetrugs ermittelt.

Die Ermittlungsbehörden haben zwischenzeitlich auch Wohnungen und Geschäftsräume der Verantwortlichen der Firma APM Investment Ltd. durchsucht und hierbei keinerlei Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Kapital der Anleger ordnungsgemäß angelegt worden ist.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurden die tatsächlichen Verantwortlichen und Hinterleute der Firma APM Investment Ltd. am 14.09.2005 verhaftet.

Einem Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner wurde auf telefonische Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass ein weiterer Verantwortlicher der Firma APM Investment Ltd. mittlerweile verhaftet wurde.

Seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner wurden zwischenzeitlich zivilrechtliche Klagen gegen die Verantwortlichen der Firma APM Investment Ltd. eingereicht, um die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern durchzusetzen.

Diese Vorgehensweise halten wir für dringend geboten, um auf Vermögenswerte der Firma APM Investment Ltd. zugreifen zu können und um das Verjähren der Schadensersatzforderungen der Anleger zu verhindern.

Neben den Verantwortlichen der Firma APM Investment Ltd. hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in der Vergangenheit auch Vermittler der APM-Anlagen gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Ob ein Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen den Vermittler besteht, ist jedoch vom Einzelfall abhängig und muss individuell geprüft werden. Anlegern wird dringend geraten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.