Über das Vermögen der Antec GmbH & Co. Solar Finance Fonds 19 KG wurde am 14.04.2008 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mehrere Anleger, die bei der Firma Antec GmbH & Co. Solar Finance Fonds 19 KG ihr Kapital angelegt haben. Diese mussten nun erfahren, dass im April 2008 über das Vermögen der Antec GmbH & Co. Solar Finance Fonds 19 KG sowie einer Firma Treucom Fonds-Kommanditisten Verwaltungs GmbH – diese Firma fungierte als Treuhandkommanditistin – das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies sind keine guten Nachrichten für die Anleger, die bei der Firma Antec GmbH & Co. Solar Finance Fonds 19 KG Kapital angelegt haben.

Auch über die Vermögen von weiteren Firmen aus dem Antec Solar-Firmenkomplex, wie der Firma Ecovest AG, der Firma Antec Solar Projektierungs GmbH und der Platan Verwaltungs GmbH, wurden vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Dies bedeutet, dass Verfügungen der vorgenannten Firmen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Auszahlung an die Anleger werden deshalb wohl nicht mehr erfolgen.

Die Tatsache, dass nun vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurden, verwundert nicht, da die Firma Treucom, mit der viele Anleger einen Treuhandvertrag abgeschlossen hatten, wonach die Firma Treucom als Treuhandkommanditistin für die Anleger tätig werden sollte, im September 2007 vom Landgericht Frankfurt am Main zum Schadensersatz verurteilt wurde. Das Landgericht Frankfurt am Main begründete sein Urteil damit, dass die Firma Treucom die Anleger nicht über wesentliche personelle Verpflichtungen zwischen den beteiligten Firmen aufgeklärt hätte, obwohl sich aus diesen das Risiko einer erschwerten wirtschaftlichen Kontrolle sowie von Interessenkollisionen ergeben hätte.

Geschädigte Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen. Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner werden mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Verantwortlichen des Antec Solar-Firmenkomplexes geprüft. Darüber hinaus sollten – soweit möglich – die Ansprüche von Anlegern im Rahmen der Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Stand: 04.06.2008