Nachdem das Landgericht Hamburg einem Anleger Schadensersatz aus § 823 II BGB i. V. m. § 264 a StGB wegen Kapitalanlagebetrugs gegenüber der Amtex GmbH Beteiligungsgesellschaft für Energieanlagen zugesprochen hatte, wurde von der Gegenseite Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingereicht. Vom Hanseatischen Oberlandesgericht wurde zwischenzeitlich die Berufung zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Betroffenen Anlegern wird geraten anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Stand: 17.12.2007