Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in einer Veröffentlichung vom 20.11.2019 Verbraucher darauf hin, dass sie der Internethandelsplattform Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hätte.

Das Unternehmen würde nicht der Aufsicht der BaFin unterstehen.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com würde Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren anbieten, wobei das Unternehmen behaupten würde, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4 %, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen ab € 250,00 wären möglich.

Zutreffend stellt die BaFin auch fest, dass das Unternehmen weder seine Rechtsform noch seinen Sitz angibt.

Diese Feststellung der BaFin sollten Anleger als Warnung dienen über die Handelsplattform Kapital anzulegen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform bitcointraderspro.com.

Stand: 13.01.2020