Dem Verein Förderung des persönlichen Lebensstandards und Wohlbefindens der Mitglieder („Verein Zukunft neu“) Wien, Österreich, wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 30.09.2009 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts in Deutschland untersagt und es wurde die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Der „Verein Zukunft neu“ suchte über das Internet in Deutschland Mitglieder, denen er Kapitalanlagen anbot. Das von Mitgliedern zur Verfügung gestellte Kapital wurde auf der Basis von Anteilsscheinen angenommen, wobei garantiert wurde, dass das eingezahlte Geld innerhalb 365 Tagen zzgl. 12 % Zinsen und bis zu 4% Überschussbeteiligung zurückgezahlt wird.

Nach Ansicht der BaFin hat der „Verein Zukunft neu“ mit der Entgegennahme der Gelder von deutschen Mitgliedern das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen. Aufgrund der angeordneten Abwicklung ist der Verein verpflichtet, die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen.

Anleger, die keine Rückzahlung erhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte ihnen zustehen, um das eingezahlte Kapital wiederzuerhalten.