Wir hatten bereits am 23.01.2017 darüber berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH mit Bescheid vom 13.01.2017 aufgab, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und rückabzuwickeln.

Nachdem die NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH und deren Verantwortliche der Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nachkamen und die Geschäfte nicht rückabwickelten, hat die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner, die mehrere geschädigte Kapitalanleger der Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH vertritt, Klagen gegen die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH und gegen die ehemalige Geschäftsführung der Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH eingereicht.

Gegenüber der ehemaligen Geschäftsführung wurden Schadensersatzansprüche aus § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend gemacht und damit die Geschäftsführung persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Mittlerweile liegt ein erstes Urteil gegen die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH und deren ehemaligen Geschäftsführer vor. Das zuständige Gericht folgte den rechtlichen Ausführungen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner und verurteilte sowohl die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH als auch den ehemaligen Geschäftsführer zum Schadensersatz.

Im Rahmen eines weiteren Verfahrens gab das zuständige Landgericht zu erkennen, dass es auch hier die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH und den ehemaligen Geschäftsführer zum Schadensersatz verurteilen würde.

Es besteht folglich begründete Aussicht für eine Schadenswiedergutmachung.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
18.01.2018