Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde am 30.08.2005 der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG (ehemals Freitag & Partner) sowie deren Komplementärin, der F & P Aktiengesellschaft, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte angeordnet.

Beide vorgenannten Unternehmen sind in Kassel ansässig.

Seitens der Gesellschaften wurde mit einem Beteiligungsangebot „Fonds V“ geworben, wobei den Anlegern angeboten wurde, sich als Kommanditisten an der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG zu beteiligen.

Seitens des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestellten Abwicklers, werden die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Gesellschaften geprüft. Nach bisherigen Erkenntnissen – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – ist davon auszugehen, dass € 50 Mio. von den Anlegern eingezahlt wurden, wobei sich das tatsächlich vorhandene Vermögen allerdings auf lediglich ca. € 20 Mio. beläuft, so dass momentan € 30 Mio. nicht auffindbar sind.

Auch seitens der Strafverfolgungsbehörden wird zwischenzeitlich gegen die Verantwortlichen der vorgenannten Firmen wegen gewerbsmäßigem Betrug, Untreue, gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz ermittelt.

Am Donnerstag den 15.09.2005 fand eine Hausdurchsuchung statt und eine Führungsperson wurde verhaftet.

Unter Umständen besteht die Gefahr, dass das vorhandene Vermögen nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Gesellschaften ausreicht. Dies hätte die Konsequenz, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt werden muss.

Betroffenen Anlegern wird dringend geraten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Anleger, die der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG ihr Kapital zur Verfügung gestellt haben und dieses nicht zurückerhalten haben, sollten anwaltlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, ihre Einlagen zurückzuerhalten.