Für Versicherungsnehmer, die Versicherungsverträge mit der Clerical Medical abgeschlossen haben, kann sich auch über einen Widerruf oder einen Rücktritt eines Versicherungsvertrages eine Lösung ergeben, bei der sie gezahlte Prämien sowie Abschluss- und Verwaltungskosten zurück erhalten können.

Die Clerical Medical Investment Group Ltd. tritt seit Anfang 2016 unter dem Namen Scottish Widows Ltd. auf. Die alte Bezeichnung Clerical Medical wird nur noch als Handelsmarke weitergeführt.

Bereits in der Vergangenheit haben Kunden der Clerical Medical Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung oder auf Vertragserfüllung geltend gemacht. In mehreren grundsätzlichen Entscheidungen vom 11.07.2012 hat der Bundesgerichtshof dem Grunde nach zu Gunsten von Versicherungsnehmern entschieden.

Für Versicherungsnehmer, die Versicherungen bei der Clerical Medical, nun Scottish Widows Ltd., abgeschlossen haben, kann sich auch eine Lösung über einen Widerruf oder einen Rücktritt der Lebensversicherung ergeben.

Wie wir bereits in einem Beitrag berichtet hatten, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für einen Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Widerrufsrechts oder eines Rücktrittsrecht gegeben sein, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Sofern noch der Vertragsabschluss im sog. Policemodell erfolgt, kann ein Widerruf nach § 5 a VVG a.F. gegeben sein.

Wenn die Versicherung nach dem Antragsmodell abgeschlossen worden ist, kann ein Rücktrittsrecht nach § 8 V VVG a.F. bestehen.

Insbesondere über ein Widerruf oder ggf. ein Rücktritt kann für Versicherungsnehmer somit die Möglichkeit bestehen, gezahlte Prämien sowie bezahlte Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzuerhalten. Nach der Rechtsprechung des BGH steht der Versicherung im Rahmen der Rückabwicklung lediglich ein gewisser Ausgleich als Wertersatz für den Versicherungsschutz, der gewährt wurde, zu.

Versicherungsnehmer sollten unserer Ansicht auch zum Einen im Hinblick auf den Brexit prüfen, ob nicht ein Ausstieg über einen Widerruf oder einen Rücktritt möglich ist, um bezahlte Prämien zurückzuerhalten. Die Auswirkungen, die der Brexits auf Versicherungsverträge haben wird, die mit einer englischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen worden sind, sind noch nicht abzusehen.

Nach dem Brexit könnten sich auch negative Auswirkungen hinsichtlich von gerichtlichen Zuständigkeiten oder Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben.

Auch vor dem Hintergrund, dass Einzahlungen bzw. Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer von der englischen Versicherungsgesellschaft in spekulative Anlagen angelegt wurden, ist eine Prüfung einer Ausstiegsmöglichkeit zu erwägen.

Versicherungsnehmer, die eine Beendigung einer Versicherung, die sie bei der Clerical Medical Investment Group Ltd., nun Scottish Widows Ltd, abgeschlossen haben, anstreben, sollten einem im Kapitalanlagen- und Versicherungsrecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten es für sie gibt, den Versicherungsvertrag über einen Widerruf oder einen Rücktritt zu beenden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Versicherungsnehmer.