Seitens des Amtsgerichts Nördlingen wurde mit Beschluss vom 01.07.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Strenesse AG eröffnet und ein sogenannter Sachwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger – und damit auch die Anleihegläubiger – wurden seitens des Insolvenzgerichts aufgefordert binnen einer bestimmten Frist ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung der Forderungen ist Grundvoraussetzung dafür, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden. Nur bei einer Anerkennung seiner Forderung zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

Betroffenen Anlegern wird deshalb geraten sich anwaltlich vertreten zu lassen.

 

Stand: 02.07.2014